
1. Garen in heißer (ca. 140 bis 250 Grad Celsius), trockener Luft, ohne Zufuhr von Fett, Flüssigkeit und Zugluft.
Wenn ein Teig gebacken wird, ist zumeist ein Treibmittel mit im Spiel. Aber auch nahezu jede andere Speise lässt sich backen. Besonders schonend ist ein Backen ausschließlich im eigenen Saft unter Verwendung eines schützendes Mantels, z. B. bei Kassler im Blätterteig oder Fisch im Salzmantel.
Gratinieren (Überbacken) ist ebenfalls eine Form des Backens, allerdings sind die Zutaten zumeist schon vorgegart und bekommen im Ofen lediglich noch eine krustige Abrundung, oft unter Verwendung von Käse.
Als Blindbacken bezeichnet man das Backen eines Teigbodens oder einer Teighülle ohne Füllung, dafür mit Hülsenfrüchten als "Gewicht". Vor der allgemeinen Verbreitung von Backformen mit tiefem Rand war dies ein notwendiges Verfahren, um einen flachen Teigboden und einen tiefen Teigrand zu erhalten.
Das sogenannte Ausbacken ist hingegen nur ein anderer Begriff für das Frittieren, bei dem das Gargut üppig in Fett schwimmt.
2. Gegenbegriff zum Kochen als zusammenfassende, begrifflich unscharfe Bezeichnung des süßen Küchenhandwerks bzw. der Tätigkeiten, die ein Bäcker (im Gegensatz zum Koch) ausübt.